Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2025
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Wartungs-, Reparatur- und Serviceleistungen an Klimaanlagen, die zwischen KlimaExperte Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") geschlossen werden.
§2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande. Dies kann erfolgen durch:
- Schriftliche Auftragserteilung
- Mündliche Beauftragung vor Ort
- Elektronische Anfrage über das Kontaktformular
- Telefonische Terminvereinbarung
Eine Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich, per E-Mail oder telefonisch.
§3 Leistungsumfang
3.1 Wartungsleistungen
Der Leistungsumfang bei Wartungsarbeiten umfasst:
- Sichtprüfung der gesamten Klimaanlage
- Reinigung der Filter und Komponenten
- Überprüfung des Kältemittelfüllstands
- Funktionskontrolle aller Bauteile
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten
3.2 Reparaturleistungen
Bei Reparaturen wird zunächst eine Fehlerdiagnose durchgeführt. Umfangreichere Reparaturen werden erst nach Kostenvoranschlag und Freigabe durch den Auftraggeber ausgeführt.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preise
Die Preise verstehen sich als Endpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die aktuellen Preise sind auf unserer Website einsehbar und gelten zum Zeitpunkt der Auftragserteilung.
4.2 Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung ist nach Abschluss der Arbeiten und Erhalt der Rechnung fällig. Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
- Barzahlung vor Ort
- EC-Kartenzahlung
- Überweisung
4.3 Zusatzkosten
Nicht im Paketpreis enthaltene Leistungen wie Ersatzteile, zusätzliche Anfahrten oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet und dem Auftraggeber vor Ausführung mitgeteilt.
§5 Termine und Ausführungsfristen
Vereinbarte Termine sind für beide Seiten verbindlich. Bei Verhinderung ist eine Absage mindestens 24 Stunden vor dem Termin erforderlich. Bei kurzfristigeren Absagen durch den Auftraggeber können Ausfallkosten in Höhe von 50% des Auftragswertes berechnet werden.
§6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Freien Zugang zur Klimaanlage zu gewähren
- Einen Stromanschluss bereitzustellen
- Bei Bedarf Wasser zur Verfügung zu stellen
- Wertgegenstände im Arbeitsbereich zu sichern
- Gefahrenquellen anzuzeigen
§7 Gewährleistung
7.1 Gewährleistungsfrist
Für durchgeführte Arbeiten und eingebaute Teile gilt eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Abnahme der Leistung, sofern nicht anders vereinbart.
7.2 Gewährleistungsausschluss
Die Gewährleistung entfällt bei:
- Unsachgemäßer Bedienung der Anlage
- Eingriffen durch Dritte
- Natürlichem Verschleiß
- Nichtbeachtung der Wartungsintervalle
- Höherer Gewalt
§8 Haftung
8.1 Haftungsumfang
Der Auftragnehmer haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
8.2 Betriebshaftpflichtversicherung
Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme.
§9 Wartungsverträge
9.1 Laufzeit
Wartungsverträge werden für die Dauer von einem Jahr geschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.
9.2 Leistungen
Der Wartungsvertrag umfasst die vereinbarte Anzahl an Wartungsterminen pro Jahr sowie die im Vertrag festgelegten Sonderkonditionen.
§10 Datenschutz
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Daten vertraulich zu behandeln und gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten. Details regelt unsere Datenschutzerklärung.
§11 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte und eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§12 Abtretung und Aufrechnung
Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§14 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Berlin. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§15 Änderungen der AGB
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Bestehende Verträge bleiben von Änderungen unberührt.
Kontakt bei Fragen
KlimaExperte Berlin
Friedrichstraße 128
10117 Berlin
Telefon: +49 30 4738 9652